Personalrat

Der Personalrat der BBS Winsen (Luhe)

Bei allen Kolleginnen und Kollegen, die uns mit ihrer Stimme in den Personalrat der BBS Winsen (Luhe) gewählt haben, möchten wir uns herzlich bedanken.

Der Personalrat besteht aus folgenden Mitgliedern (Stand: März 2024):

S. Bertram, M. Bode, E. Bornemann, P. Friedenberg, K. Jeschke, K. Reckhaus und Harald Töwe

Wir tagen wöchentlich donnerstags in Raum 1.07, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 9.15 Uhr und bei aktuellen Anlässen.

Zu unseren Aufgaben gehören z.B. folgende Tätigkeiten: Teilnahme an Einstellungsgesprächen, auf der Schulebene geht es um formale Mitbestimmungsverfahren nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, wie z.B. Abordnungen, Versetzungen, Beförderungen.

Weitere wichtige Aufgaben sind in Verhandlungen mit der Schulleitung Konflikte zu lösen, Arbeitsbedingungen zu verbessern und darauf zu achten, dass die für die Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eingehalten werden.

Der Personalrat kann im Bedarfsfall Kolleginnen und Kollegen zu Gesprächen mit der Schulleitung begleiten. Dieses erleichtert die inhaltliche Vor- und Nachbereitung und kann hilfreich unterschiedliche Wahrnehmungen reflektieren.

Nutzt dieses Angebot!

Der Personalrat hat mind. einmal in jedem Kalenderjahr in einer Personalversammlung über seine Tätigkeit zu berichten (§ 43 Personalvertretungsgesetz), die während der Arbeitszeit stattfinden, es sei denn, dass die dienstlichen Verhältnisse es nicht zulassen.

Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Beschäftigten kann eine Personalversammlung aus aktuellen Anlässen einberufen werden.

Neben dem Schulpersonalrat ist auf nächst höherer Ebene der Schulbezirkspersonalrat (SBPR) in der Landesschulbehörde Lüneburg zuständig. Mitglied des SBPR ist unser Kollege Detlef Duwe, der jeden zweiten Freitag in Winsen Ansprechpartner für besondere Rechtsfragen ist.

Weitere Aufgaben des SBPR sind, dass er sich um Entscheidungen auf der Ebene der Schulbehörde, die auch in den Schulen wirksam werden, kümmert, wie z.B. Abordnungen, Versetzungen, Beförderungen und Einstellungen. Auch Konflikte in den Schulen und vorbereitende Maßnahmen werden durch den SBPR begleitet. Die Aufgaben des Schulhauptpersonalrates (SHPR) ergeben sich aus den Zuständigkeiten des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK).

Werden im MK Entscheidungen getroffen, die das Personal im gesamten schulischen Bereich im Land Niedersachsen betreffen, muss der SHPR beteiligt werden.

Hier geht es um die Umsetzung politischer Entscheidungen durch Erlasse und Vorschriften, aber auch um die Entwicklung grundsätzlicher landesweiter Konzepte, die Abläufe in den Schulen und in der Landesschulbehörde regeln.

Ältere Berichte im Rückblick

Weitere Rückblicke

185, 210, 48