Nutzungsordnung ISERV

Nutzungsordnung für IServ

Präambel

Die Schule stellt ihren Schülerinnen, Schülern (im Folgenden: Nutzerinnen und Nutzer) als Kommunikations- und Austauschplattform IServ zur Verfügung. IServ dient ausschließlich der schulischen Kommunikation und ermöglicht allen Nutzerinnen und Nutzern, schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen. Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die Rechte anderer Personen zu achten.

Nutzungsmöglichkeiten

Die Schule entscheidet darüber, welche Module von IServ für den innerschulischen Gebrauch freigeschaltet werden. Welche Module freigeschaltet sind, teilt die Schule den Nutzerinnen und Nutzern in allgemeiner Form mit.

Verhaltensregeln

Jeder Nutzer und jede Nutzerin erhält ein Konto. Das Konto muss durch ein nicht zu erratendes Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert werden. Es ist untersagt, das Passwort anderen Nutzerinnen und Nutzern mitzuteilen.

Die im gemeinsamen Adressbuch eingegebenen Daten sind für alle Nutzerinnen und Nutzer sichtbar. Es wird deshalb geraten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich von sich preiszugeben.

Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen.

Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes sowie das Urhebergesetz zu beachten. Wer Dateien auf IServ hoch lädt, über IServ versendet oder nutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten.

Die Sicherung in IServ gespeicherter Daten gegen Verlust obliegt der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer.

Das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte auf dem Schulserver ist ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten.

Weil umfangreiche Up- und Downloads (>20 MB) die Arbeitsgeschwindigkeit des Servers beeinträchtigen, sind diese nicht erlaubt. Ausnahmen sind vorab mit den Administratorinnen und  Administratoren abzusprechen.

Die Installation oder Nutzung fremder Software durch die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zulässig, sie darf nur von den Administratorinnen und Administratoren durchgeführt werden.

Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in begründeten Fällen (Rechtsverstöße) von den von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden können.

Kommunikation

E-Mail

Soweit die Schule den Nutzerinnen und Nutzern einen persönlichen E-Mail-Account zur Verfügung stellt, darf dieser nur für die schulische Kommunikation (interner Gebrauch) verwendet werden. Die Schule ist damit kein Anbieter von Telekommunikation im Sinne von §3 Nr.6 Telekommunikationsgesetz. Ein Rechtsanspruch der Nutzerinnen und Nutzer auf den Schutz der Kommunikationsdaten im Netz besteht gegenüber der Schule somit grundsätzlich nicht. Die Schule ist berechtigt, im Falle von konkreten Verdachtsmomenten von missbräuchlicher oder strafrechtlich relevanter Nutzung des E-Mail-Dienstes die Inhalte von E-Mails zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert.

Chat

Soweit die Schule eine Chat-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung.

Forum

Soweit die Schule eine Forum-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung. Darüber hinaus sind die Moderatorinnen und Moderatoren der Foren berechtigt, unangemessene Beiträge zu löschen. Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, in Foren, Chats und von IServ aus versendeten E-Mails die Rechte anderer zu achten. Massen-E-Mails, Joke-E-Mails o.ä. sind nicht gestattet.

Die schulische E-Mail-Adresse darf nicht für private Zwecke zur Anmeldung bei Internetangeboten jeder Art verwendet werden. Das gilt insbesondere für alle sozialen Netzwerke wie z. B. Facebook oder Google+.

Kalendereinträge für Gruppen werden nach bestem Wissen eingetragen und nicht manipuliert.

Hausaufgaben

Hausaufgaben können über IServ gestellt werden, müssen aber im Unterricht angekündigt werden. Die Lehrkräfte achten dabei auf einen angemessenen Bearbeitungszeitraum.

Administratorinnen und Administratoren

Die Administratorinnen und Administratoren haben weitergehende Rechte, verwenden diese aber grundsätzlich nicht dazu, sich Zugang zu persönlichen Konten bzw. persönlichen Daten zu verschaffen.

Sollte eine Nutzerin oder ein Nutzer das individuelle Passwort vergessen haben, ist er oder sie  verpflichtet, das durch eine Administratorin oder einen Administrator neu vergebene Passwort beim nächsten Einloggen sofort zu ändern. Nur die Nutzerin oder der Nutzer selbst darf ein neues Passwort für sich persönlich bei einer Administratorin oder einem Administrator beantragen.

Chat-Protokolle sind auch für Administratorinnen und Administratoren grundsätzlich nur lesbar, wenn ein Verstoß per Klick auf den entsprechenden Button gemeldet wurde.

Moderatorinnen und Moderatoren

Für die Gruppenforen können Moderatorinnen und Moderatoren eingesetzt werden, die Forumsbeiträge auch löschen können. Moderatorinnen und Moderatoren dürfen nur in dem ihnen anvertrauten Forum moderieren.

Verstöße

Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit sind die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten nicht mehr möglich.

Auswertung von Protokolldateien

Die Schulleitung kann im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung der Kommunikationsplattform, insbesondere im Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, im erforderlichen Umfang folgende Maßnahmen durchführen:

  • Auswertung der System-Protokolldaten,
  • Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten,
  • Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail- und Chat-Kommunikation.
     

Welche Protokoll- oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Schulleitung.

Erklärung zu IServ

Mit der Unterschrift unter die abschließende Erklärung der Einschulungsmappe wird erklärt, dass

    • von den Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen wurde und
    • dass in einem der o. g. Fälle die erforderlichen Auswertungen der Protokoll- und Nutzungsdaten erfolgen darf.

Ältere Berichte im Rückblick

Weitere Rückblicke

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