Abgeschlossene Berufsschulausbildung als Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich und im Bereich der praktischen Ausbildung (alternativ zusätzlich mindestens einjährige Berufstätigkeit) oder
Eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder
Wenn die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht wurde und festgestellt wird, dass eine Eignung besteht oder
Ein erworbener Hochschulabschluss mit mindestens 600 Zeitstunden begleiteter Praxisausübung in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern (alternativ eine mindestens einjährige einschlägige Vollzeittätigkeit)
Ziele
Die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher soll die Schülerinnen/ Schüler befähigen, in sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig sozialpädagogisch mit Gruppen zu arbeiten. Die Auszubildenden werden in die Lage versetzt, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen. Dazu gehören u. a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder - und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“. Mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschule wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung entsprechend der Fachrichtung zu führen:
Mit Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung der „Bachelor Professional in Sozialwesen“ verliehen.
Hinweis: Der neue Bachelor Professional in Sozialwesen soll die Gleichwertigkeit der höheren beruflichen Abschlüsse mit einem Studienabschluss verdeutlichen. Er berechtigt jedoch nicht zum Einstieg in ein Masterstudium. Wie bisher können aber Anteile der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher für ein pädagogisches Studium angerechnet werden. Auch ohne Abitur ist für Erzieherinnen und Erzieher ein Studium möglich.
Prüfung / Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Zudem erfüllt der erfolgreiche Besuch der Fachschule die Zuerkennung der Fachhochschulreife, welche entsprechend im Abschlusszeugnis bescheinigt wird.
Unterrichtsorganisation
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport, Religion, Mathematik, Naturwissenschaften
Berufsbezogener Unterricht - Fachtheorie mit den Modulen:
Entwicklung professioneller Perspektiven
Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
Diversität und Inklusion
Individuelle Lebenslagen
Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
Pädagogische Arbeit mit Gruppen
Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
Berufsbezogener Unterricht – Fachpraxis
Die praktische Ausbildung wird in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen (wie Jugendzentren, Tagesgruppen, Wohngruppen, Grundschulen, ect.) durchgeführt und umfasst 600 Zeitstunden. Der Theorieunterricht und die praktische Ausbildung finden im Blockunterricht statt. Im ersten Halbjahr werden zunächst theoretische Grundlagen vermittelt. Im zweiten Halbjahr findet die Ausbildung am Lernort Praxis statt.