F2QM - Infos und Anmeldung

Fachschule Sozialpädagogik

Ziele

  

Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher soll die Schüler*innen befähigen, in sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig sozialpädagogisch mit Gruppen zu arbeiten. Die Auszubildenden werden in die Lage versetzt, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen. Dazu gehören u. a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder - und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“. Mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschule wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung entsprechend der Fachrichtung zu führen:

"Staatlich anerkannte Erzieherin" / "Staatlich anerkannter Erzieher”

Mit Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung der "Bachelor Professional in Sozialwesen“ verliehen.

Hinweis: Der neue Bachelor Professional in Sozialwesen soll die Gleichwertigkeit der höheren beruflichen Abschlüsse mit einem Studienabschluss verdeutlichen. Er berechtigt jedoch nicht zum Einstieg in ein Masterstudium. Wie bisher können aber Anteile der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher für ein pädagogisches Studium angerechnet werden. Auch ohne Abitur ist für Erzieherinnen und Erzieher ein Studium möglich

 

Aufnahmevoraussetzungen

  

In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer mindestens eine der folgenden Abschlüsse vorweist:

  • Sozialpädagogische*r Assistent*in (mit befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich und im Bereich der praktischen Ausbildung (alternativ zusätzlich mindestens einjährige Berufstätigkeit) 
  • Eine gleichwertige für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung (z.B. Heilerziehungspfleger*in, Logopäde*in, Pflegepädagoge*in)
  • Wenn die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht wurde und festgestellt wird, dass eine Eignung besteht oder
  • Ein erworbener Hochschulabschluss mit mindestens 600 Zeitstunden begleiteter Praxisausübung in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern (alternativ eine mindestens einjährige einschlägige Vollzeittätigkeit)
  

Prüfung / Abschluss

  

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab. Zudem erfüllt der erfolgreiche Besuch der Fachschule die Zuerkennung der Fachhochschulreife, welche entsprechend im Abschlusszeugnis bescheinigt wird.

  

Unterrichtsorganisation

  

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch / Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften

Berufsbezogener Unterricht - Fachtheorie mit den Modulen

  • Entwicklung professioneller Perspektiven
  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Diversität und Inklusion
  • Individuelle Lebenslagen
  • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
  • Pädagogische Arbeit mit Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

Berufsbezogener Unterricht – Fachpraxis

Die praktische Ausbildung wird in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen (wie Jugendzentren, Tagesgruppen, Wohngruppen, Grundschulen, ect.) durchgeführt und umfasst 600 Zeitstunden.
Der Theorieunterricht und die praktische Ausbildung finden im Blockunterricht statt. Im ersten Halbjahr werden zunächst theoretische Grundlagen vermittelt. Im zweiten Halbjahr findet die Ausbildung am Lernort Praxis statt.

  

Ansprechpartnerin

Nina Stelle

BBS Winsen
Bürgerweide 20
21423 Winsen (Luhe)

Tel.: 04171 8819-0

E-Mail: buero(at)bbswinsen.de

Anmeldung

Anmeldung gerne bis zum 20. Februar (in der Regel auch später möglich)

Anmeldeformular

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Anmeldeformular der BBS Winsen
  • Halbjahreszeugnis oder ggf. Abschlusszeugnis der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über die
    • gesundheitliche Eignung durch den  Hausarzt
    • Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten
    • erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)

* Die Formulare erhalten Sie bei Bestätigung ihres Schulplatzes über die Homepage und das Büro.

Informationen

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